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   BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B   

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https://dejure.org/2011,41069
BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B (https://dejure.org/2011,41069)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B (https://dejure.org/2011,41069)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2011 - B 13 R 25/11 B (https://dejure.org/2011,41069)
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  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    Hätte also das SG über den Amtshaftungsanspruch des Klägers in der Hauptsache entschieden, so hätte das LSG über den Amtshaftungsanspruch ausnahmsweise im sozialgerichtlichen Verfahren zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 1 RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 2 RdNr 35; vgl Senatsbeschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - Juris RdNr 26 - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    Hätte also das SG über den Amtshaftungsanspruch des Klägers in der Hauptsache entschieden, so hätte das LSG über den Amtshaftungsanspruch ausnahmsweise im sozialgerichtlichen Verfahren zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 1 RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 2 RdNr 35; vgl Senatsbeschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - Juris RdNr 26 - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    9 Im Übrigen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B; Senatsbeschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B - alle in Juris).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 7/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtswegzuständigkeit - Zulässigkeit - keine

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    Hätte also das SG über den Amtshaftungsanspruch des Klägers in der Hauptsache entschieden, so hätte das LSG über den Amtshaftungsanspruch ausnahmsweise im sozialgerichtlichen Verfahren zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-1720 § 17a Nr. 1 RdNr 6; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 2 RdNr 35; vgl Senatsbeschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - Juris RdNr 26 - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    9 Im Übrigen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B; Senatsbeschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B - alle in Juris).
  • BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    9 Im Übrigen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B; Senatsbeschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B - alle in Juris).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    Die Behauptung, das LSG habe in der Sache falsch entschieden, eröffnet jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht die Revisionsinstanz (vgl auch BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
    Auszug aus BSG, 21.03.2011 - B 13 R 25/11 B
    Die Pflicht zur Gehörsgewährung bedeutet hingegen nur, dass den Beteiligten die vom Gericht eingeholten Tatsachen und Beweisergebnisse bekannt sein müssen, nicht aber muss das Gericht mitteilen, welche Schlussfolgerungen es aus den Tatsachen oder Beweisergebnissen zieht bzw ziehen wird (vgl zB BSG vom 17.7.2007 - B 6 KA 14/07 B - BeckRS 2007 - 46399 RdNr 7).
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